Was zahlt die Krankenkasse bei Podologie?
Podologische Behandlung ist ein anerkanntes Heilmittel. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten, ohne Verordnung zahlen Sie selbst.
Mit Verordnung
Krankenkasse zahlt
Sie leisten nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. Befreite Patienten zahlen nichts.
Ohne Verordnung
Privatleistung
Sie zahlen die Behandlung selbst. Die Preise nennen wir Ihnen gern am Telefon oder vor der Behandlung.
Wer bekommt eine Verordnung?
Eine Heilmittelverordnung für podologische Behandlung können Ärzte unter anderem ausstellen bei:
- diabetischem Fußsyndrom, also Diabetes mit Nerven- oder Durchblutungsschäden an den Füßen
- Nervenschäden an den Füßen aus anderen Gründen, zum Beispiel nach Chemotherapie oder bei Querschnittlähmung
- krankhaften Nagelveränderungen in bestimmten Fällen, etwa zur Nagelspangenbehandlung
Ob bei Ihnen die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet Ihr Hausarzt, Diabetologe oder Facharzt. Sprechen Sie das Thema beim nächsten Termin einfach an.
So läuft es ab
- Sie bekommen die Verordnung vom Arzt und bringen sie zum ersten Termin mit. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
- Die Zuzahlung zahlen Sie bei uns in der Praxis. Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, bringen Sie bitte den Befreiungsausweis mit.
- Auf einer Verordnung stehen meist mehrere Behandlungen. Wenn sie aufgebraucht sind, kann der Arzt eine neue ausstellen.
Privatversichert?
Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung und reichen sie bei ihrer Versicherung ein. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, hängt vom Tarif ab. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Versicherung nach.
Behandlung ohne Verordnung
Hornhaut, Hühneraugen, eingewachsene Nägel oder eine regelmäßige medizinische Fußpflege behandeln wir selbstverständlich auch ohne Verordnung. Dann zahlen Sie die Behandlung selbst. Für viele Patienten ohne Grunderkrankung ist das der normale Weg.
Unsere Zulassung
Die Praxis ist nach § 124 Absatz 1 SGB V als podologische Praxis zugelassen und rechnet mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab.
Unsicher, ob die Kasse zahlt?Rufen Sie uns an, wir erklären es Ihnen.
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